Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungs- / Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bilden die Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der cabs 360 GmbH (nachfolgend „cabs 360“ genannt) und dem Kunden resp. dessen Rechtsnachfolger (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte der cabs 360 bezieht oder nutzt, insbesondere für Verträge, welche per E-Mail, Telefon oder schriftlich abgeschlossen werden. Die AGB können auf www.cabs360.ch abgerufen werden. 

1.2. Die AGB ergänzen die Regelungen in den individuellen Verträgen, in welchen allenfalls von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden können. Wird im individuellen Vertrag und seinen Anhängen nichts vermerkt, so gelten die Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde bei der Bestellung auf solche hinweist.


2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1. Die cabs 360 Offerten bleiben, falls nichts anderes vereinbart wurde, während 30 Tagen ab Ausstelldatum verbindlich. Kommt es innert dieser Frist nicht zum Akzept der Offerte und damit zum Vertragsabschluss, ist cabs 360 nicht weiter an ihre Offerte gebunden.

2.2. Der individuelle Vertrag wird wie folgt abgeschlossen:
   • entweder durch Akzept einer cabs 360 Offerte durch den Kunden, oder
   • durch den Versand einer Auftragsbestätigung, oder
   • durch Unterzeichnung einer Vertragsurkunde, sofern die Parteien vor Unterzeichnung der Urkunde nicht gebunden sein wollen.

2.3. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Kunde den AGB zu; diese werden mithin zum integrierenden Vertragsbestandteil.


3. Preise und Zahlungsbedingungen
 

3.1. Alle Preise verstehen sich netto und in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Versand-, Verpackungs-, Transport-, Lizenz-, Versicherungskosten und andere Kosten bzw. Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. zu tragen.  

3.2. Der vereinbarte Preis umfasst die Leistungen, die im Vertrag vereinbart wurden. Sämtliche vom Kunden zusätzlich und / oder nachträglich bestellten Leistungen werden separat verrechnet. Gleiches gilt für zusätzliche Aufwendungen, welche aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und / oder infolge Verschuldens des Kunden notwendig werden.

3.3. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die cabs 360 behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen und Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Ein Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen berechtigt cabs 360 die vertraglichen Leistungen auszusetzen bzw. einzustellen, bis eine entsprechende Sicherstellung erfolgt ist. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist cabs 360 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe (Art. 104 OR) in Rechnung zu stellen. 

3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von cabs 360 mit Gegenforderungen zu verrechnen.


4. Pflichten der Firma

4.1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die cabs 360 ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mündlich oder schriftlich vereinbart war. Für alle Dienstleistungen gilt der Sitz der cabs 360 als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.

4.2. Die cabs 360 hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung der vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde gibt cabs 360 von sich aus und / oder nach Anfrage zeitnah die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen über Zielsetzung, Bedürfnisse, Anforderungen, betriebliche Besonderheiten, Abläufe etc. bekannt

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, cabs 360 über sämtliche Umstände zu informieren, welche Einfluss auf die Vertragserfüllung haben können. Diese Informationspflicht beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Bekanntgabe der Verschiebung allfälliger Termine in seinen Projekten, welche sich auf die Leistungserbringung durch cabs 360 auswirken können.


6. Gewährleistung 

6.1. cabs 360 steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragskonforme Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Kunde prüft die erbrachte Leistung; stellt er Mängel fest, hat er diese innert 5 Arbeitstagen an cabs 360 zu melden welche wiederum die Nachbesserung innert weiteren 5 Arbeitstagen garantiert.

6.2. Kann cabs 360 trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt (Naturereignisse, kriegerische Ereignisse, Streik, Stau, unvorhersehbare behördliche Restriktion, etc.) ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Die Beschaffenheit der empfangenen Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind der cabs 360 innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe der genauen Beanstandung zu melden. Ungenügende oder verspätete Mängelrügen haben die Verwirkung der Mängelrechte zur Folge. Im Unterlassungsfall gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt. 


7. Allgemeine Bestimmungen

7.1. Geistiges Eigentum – Alle Rechte und oder Anwartschaften an bestehendem oder an bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten, Softwareprogrammierungen inkl. Quellcode, Programmbeschreibungen, Software-Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form etc. verbleiben bei cabs 360. Von diesem Grundsatz abweichende Regelungen müssen im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.  

7.2. Geheimhaltungsverpflichtung – Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Informationen, Dokumenten und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auf befugterweise beigezogene Dritte zu überbinden. Im Zweifelsfall sind Informationen, Dokumente und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Übergeordnet gelten gesetzliche sowie kundenspezifische Geheimhaltungsverpflichtungserklärungen. 

7.3. Anwendbares Recht – Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der cabs 360 zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

7.4. Gerichtsstand – Der Gerichtsstand ist Schindellegi SZ.


8. Schlussbestimmungen 

8.1. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht beeinträchtigt. 

8.2. cabs 360 behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Abschlusses des individuellen Vertrages gültige Version der AGB kommt zur Anwendung.

Die jeweils aktuellen AGB der cabs 360 GmbH können im Internet unter www.cabs360.ch/agb jederzeit eingesehen werden. 

 
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